Dienstags
17:15 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag
17:15 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstags
18:00 Uhr - 19:30 Uhr
Donnerstag
18:00 Uhr - 19:30 Uhr
Fahrschule Mück - Von-Hornstein-Straße 26 - 84095 Furth
Montags
17:15 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwochs
17:15 Uhr - 18:00 Uhr
Montags
18:00 Uhr - 19:30 Uhr
Mittwochs
18:00 Uhr - 19:30 Uhr
Fahrschule Mück - Hagengasse 7 - 84036 Landshut
Die 5 Module der BKF-Weiterbildung beinhalten:
1.
Modul: Eco-Training und Fahrsicherheitstrainings
2.
Modul: Sozialvorschriften im Straßenverkehr und Arbeitsrecht für Berufskraftfahrer
3.
Modul: Gesundheit, Sicherheit und Unfallverhütung, insbesondere auch Erste Hilfe am Unfallort
4.
Modul: Fahrgastsicherheit und umweltbewusste Fahrweise im Personenverkehr
5. Modul: Logistik, Verkehrssicherheit und wirtschaftliches Handeln im Güterverkehr
Die Module dienen dazu, das Wissen und die Fähigkeiten von Berufskraftfahrern zu erweitern und
aufzufrischen, um ihre Sicherheit, die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sowie den Umweltschutz zu
gewährleisten.
Termine, Anfragen & Anmeldung
Individueller Termin
gerne nach
telefonischer
Vereinbarung.
Individueller Termin
gerne nach
telefonischer
Vereinbarung.
Wie oft muss ich die BKF-Weiterbildung besuchen?
Als gewerblich eingesetzter Fahrer musst Du alle 5 Jahre eine Weiterbildung besuchen. Der Umfang
dieser Weiterbildung beträgt 35 Stunden à 60 Minuten (5 Module).
Die Weiterbildung ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen.
Ein Schulungstag umfasst dabei 7 Stunden à 60 Minuten.
BERUFSKRAFTFAHRER (BKF) WEITERBILDUNG
Schulung in Landshut (Achdorf) und Furth (bei Landshut)
Die Berufskraftfahrer (BKF) Weiterbildung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung für LKW- und
Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis zu gewerblichen Zwecken nutzen möchten.
Ziel der Weiterbildung ist es, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Fahrer in verschiedenen Themenbereichen
zu vertiefen und zu erweitern, um die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Wer benötigt die Weiterbildung?
Güterkraftverkehr
Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der
Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine
gleichwertige Klasse besitzen, die
vor dem 10. September 2009
erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG
keiner Qualifikationspflicht.
In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur
Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG
im Umfang von insgesamt 35 Stunden.
Personenverkehr
Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis
der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE
oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die
vor dem 10. September 2008
erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG
keiner Qualifikationspflicht.
In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur
Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG
im Umfang von insgesamt 35 Stunden.
Fahrspaß für alle Klassen