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Unterricht Furth: Beratungszeit: Dienstags 17:15 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag 17:15 Uhr - 18:00 Uhr Unterrichtszeit: Dienstags 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Donnerstag 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Fahrschule Mück - Von-Hornstein-Straße 26 - 84095 Furth
Unterricht Landshut: Beratungszeit: Montags 17:15 Uhr - 18:00 Uhr Mittwochs 17:15 Uhr - 18:00 Uhr Unterrichtszeit: Montags 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Mittwochs 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Fahrschule Mück - Hagengasse 7 - 84036 Landshut
FAHRSCHULE MÜCK Telefon: 08704 381 Fax: 08704 493 Mobil: 0171 5274637 E-Mail: info@fahrschule-mueck.de Homepage: www.fahrschule-mueck.de Telefonische Erreichbarkeit: Mo. - Do. 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Berufskraftfahrer (BKF) Landshut - Foto © thebigticket20 - stockadobe.com

Die 5 Module der BKF-Weiterbildung beinhalten:

1. Modul: Eco-Training und Fahrsicherheitstrainings 2. Modul: Sozialvorschriften im Straßenverkehr und Arbeitsrecht für Berufskraftfahrer 3. Modul: Gesundheit, Sicherheit und Unfallverhütung, insbesondere auch Erste Hilfe am Unfallort 4. Modul: Fahrgastsicherheit und umweltbewusste Fahrweise im Personenverkehr 5. Modul: Logistik, Verkehrssicherheit und wirtschaftliches Handeln im Güterverkehr Die Module dienen dazu, das Wissen und die Fähigkeiten von Berufskraftfahrern zu erweitern und aufzufrischen, um ihre Sicherheit, die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sowie den Umweltschutz zu gewährleisten.

Termine, Anfragen & Anmeldung

Wie oft muss ich die BKF-Weiterbildung besuchen?

Als gewerblich eingesetzter Fahrer musst Du alle 5 Jahre eine Weiterbildung besuchen. Der Umfang dieser Weiterbildung beträgt 35 Stunden à 60 Minuten (5 Module). Die Weiterbildung ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen. Ein Schulungstag umfasst dabei 7 Stunden à 60 Minuten.

BERUFSKRAFTFAHRER (BKF) WEITERBILDUNG

Schulung in Landshut (Achdorf) und Furth (bei Landshut)

Die Berufskraftfahrer (BKF) Weiterbildung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung für LKW- und Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis zu gewerblichen Zwecken nutzen möchten. Ziel der Weiterbildung ist es, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Fahrer in verschiedenen Themenbereichen zu vertiefen und zu erweitern, um die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Wer benötigt die Weiterbildung?

Güterkraftverkehr

Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.

Personenverkehr

Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.
Fahrspaß für alle Klassen
FAHRSCHULE MÜCK Telefon: 08704 381 Fax: 08704 493 Mobil: 0171 5274637 E-Mail: info@fahrschule-mueck.de Homepage: www.fahrschule-mueck.de Telefonische Erreichbarkeit: Mo. - Do. 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Unterricht Furth: Bürozeit: Dienstags 17:15 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag 17:15 Uhr - 18:00 Uhr Individueller Termin gerne nach telefonischer Vereinbarung Unterrichtszeit: Dienstags 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Donnerstag 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Fahrschule Mück Von-Hornstein-Straße 26 84095 Furth
Unterricht Landshut: Bürozeit: Montags 17:15 Uhr - 18:00 Uhr Mittwochs 17:15 Uhr - 18:00 Uhr Individueller Termin gerne nach telefonischer Vereinbarung Unterrichtszeit: Montags 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Mittwochs 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Fahrschule Mück Hagengasse 7 84036 Landshut
Berufskraftfahrer (BKF) Landshut - Foto © thebigticket20 - stockadobe.com

Die 5 Module der BKF-

Weiterbildung beinhalten:

1. Modul: Eco-Training und Fahrsicherheitstrainings 2. Modul: Sozialvorschriften im Straßenverkehr und Arbeitsrecht für Berufskraftfahrer 3. Modul: Gesundheit, Sicherheit und Unfallverhütung, insbesondere auch Erste Hilfe am Unfallort 4. Modul: Fahrgastsicherheit und umweltbewusste Fahrweise im Personenverkehr 5. Modul: Logistik, Verkehrssicherheit und wirtschaftliches Handeln im Güterverkehr Die Module dienen dazu, das Wissen und die Fähigkeiten von Berufskraftfahrern zu erweitern und aufzufrischen, um ihre Sicherheit, die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sowie den Umweltschutz zu gewährleisten.

Termine, Anfragen &

Anmeldung

BERUFSKRAFTFAHRER

(BKF) WEITERBILDUNG

Schulung in Landshut (Achdorf) und

Furth (bei Landshut)

Die Berufskraftfahrer (BKF) Weiterbildung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung für LKW- und Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis zu gewerblichen Zwecken nutzen möchten. Ziel der Weiterbildung ist es, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Fahrer in verschiedenen Themenbereichen zu vertiefen und zu erweitern, um die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Wer benötigt die

Weiterbildung?

Wie oft muss ich die BKF-

Weiterbildung besuchen?

Als gewerblich eingesetzter Fahrer musst Du alle 5 Jahre eine Weiterbildung besuchen. Der Umfang dieser Weiterbildung beträgt 35 Stunden à 60 Minuten (5 Module). Die Weiterbildung ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen. Ein Schulungstag umfasst dabei 7 Stunden à 60 Minuten.

Güterkraftverkehr

Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.

Personenverkehr

Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.